Mitglieds-, Beitrags- und Kursordnung
Diese Ordnung fasst die für Mitglieder relevanten Regelungen aus dem Gründungshandbuch (Teile 3 und 6) zusammen und konkretisiert §§ 6 und 7 der Vereinssatzung.
1. Beitragsordnung
Gemäß § 7 der Vereinssatzung gelten folgende jährliche Mitgliedsbeiträge. Fälligkeit standardmäßig jeweils am 1. März im Voraus per SEPA-Lastschrift.
| Mitgliedsart | Jahresbeitrag | Zahlungsweise |
|---|---|---|
| Kinder & Jugendliche Einzelmitgliedschaft | 60,00 € | SEPA-Lastschrift |
| Erwachsene Einzelmitglieder | 60,00 € | SEPA-Lastschrift |
| Familienbeitrag (max. 2 Erw. + alle im Haushalt lebenden Kinder) | 96,00 € | SEPA-Lastschrift |
| Fördermitglieder (Mindestbeitrag) | ab 60,00 € | SEPA-Lastschrift |
2. Härtefallregelung
In begründeten sozialen Härtefällen kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag den Mitgliedsbeitrag ganz oder teilweise stunden oder erlassen. Die Prüfung erfolgt vertraulich.
3. Kursmodell und Gebührenstruktur
Der Verein unterscheidet strikt zwischen reinen Vereinsangeboten für Mitglieder (z. B. kostenfreies freies Üben, Familienschwimmen) und zertifizierten Kursangeboten (z. B. Seepferdchen-Kurse). Vereinsmitglieder erhalten einen stark vergünstigten Kurstarif, während Nichtmitglieder eine erhöhte, kostendeckende Kursgebühr entrichten.
4. Eltern-Kind-Schwimmen (EKS)
Zur Gewährleistung der Sicherheit im Wasser sowie zur klaren und rechtssicheren Risikoabgrenzung des Vereins gelten für das Eltern-Kind-Schwimmen sowie die Kleinkind-Wassergewöhnung folgende verbindliche Sonderregelungen:
- Keine Übertragung der primären Aufsichtspflicht: Während des gesamten Eltern-Kind-Angebots verbleibt die primäre Aufsichtspflicht für das Kind vollumfänglich und unteilbar bei der begleitenden erwachsenen Person (Elternteil oder ein von den Erziehungsberechtigten ausdrücklich beauftragter Erwachsener). Die Kursleitung des Vereins leitet das Programm methodisch an und gibt Hilfestellungen, übernimmt jedoch zu keinem Zeitpunkt die lückenlose Individualaufsicht über das Kind.
- Verbindliche Anwesenheitspflicht im Wasser: Die Begleitperson ist verpflichtet, während der gesamten Unterrichtseinheit gemeinsam mit dem Kind aktiv im Wasser zu sein. Ein Verlassen des Beckens (z. B. für Toilettengänge) ist nur gestattet, wenn das Kind für diesen Zeitraum ebenfalls vollständig aus dem Wasser genommen wird.
- Gesundheitliche Eignung: Die Erziehungsberechtigten versichern mit der Anmeldung, dass sowohl das Kind als auch die Begleitperson sportgesund und frei von ansteckenden Krankheiten (insbesondere offenen Wunden, Haut- und Ohrenerkrankungen sowie akuten Magen-Darm-Infekten) sind.
- Sicherheitsregeln im Barfußbereich: Die Begleitperson zeichnet dafür verantwortlich, dass das Kind außerhalb des Wassers im gesamten Nass- und Barfußbereich nicht rennt (akute Rutsch- und Sturzgefahr). Den Anweisungen der Kursleitung und des Badpersonals ist zwingend Folge zu leisten.
5. Personelle Struktur am Beckenrand
Zur gezielten Förderung des eigenen Nachwuchses, zur Absicherung der Betreuungsqualität und zur klaren Haftungs- und Aufgabenabgrenzung definiert der Verein folgende Personalkategorien:
| Personalkategorie | Mindestalter / Lizenz | Einsatzbereich & Grenzen |
|---|---|---|
| Kursleitung (Trainer) | Mindestens 18 Jahre + Rettungsfähigkeit Silber + eFZ-Pflicht | Trägt die sportliche, organisatorische und rettungsrechtliche Gesamtverantwortung für die Gruppe, die zugeteilte Bahn und das Lehrprogramm. Erhält eine Aufwandsentschädigung (Übungsleiter). |
| Jugendhelfer | Mindestens 14 Jahre + eFZ-Pflicht | Unterstützt aktiv im Wasser oder am Beckenrand (z. B. Halten von Schwimmbrettern, Auf- und Abbau, Motivation). Agiert unter ständiger Aufsicht der Kursleitung. Darf niemals allein mit einer Gruppe gelassen werden. Erhält eine Aufwandsentschädigung. |
| Helfer in Ausbildung (HIA) | Unter 14 Jahren (z. B. 12–13 Jahre) | Reine Hospitations-, Assistenz- und Lernfunktion. Darf keinerlei aktive Aufsichts- oder Rettungsaufgaben übernehmen, sondern lernt methodische Abläufe kennen. Dient der langfristigen Vereinsbindung. Nicht eigenständig haftbar. |
| Pädagogisches Personal / Helfer | Mindestens 18 Jahre + pädagogische Schulung/Qualifikation + eFZ-Pflicht; kein Rettungsschein erforderlich | Unterstützt die Kursleitung bei pädagogischer Begleitung, Strukturierung der Gruppe, Inklusion, Kommunikation mit Kindern und Sorgeberechtigten sowie bei situativer Deeskalation. Kann im Wasser oder am Beckenrand assistieren, übernimmt jedoch keine rettungsrechtliche Leitungsfunktion, ersetzt keine rettungsfähige Kursleitung und darf nicht alleinverantwortlich für die Wasseraufsicht oder das Lehrprogramm eingesetzt werden. Erhält eine Aufwandsentschädigung (Übungsleiter). |
6. Rettungsfähigkeit
Bei jedem vom Verein durchgeführten Kursangebot im oder am Wasser muss mindestens eine anwesende und leitende Person den gültigen Nachweis der akuten Rettungsfähigkeit (mindestens Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber, nicht älter als 2 Jahre) sowie eine aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung vorweisen. Bei parallel auf benachbarten Bahnen stattfindenden Kursen genügt hierfür eine gemeinsame anwesende, leitende und rettungsfähige Person.
7. Vorfallsdokumentation
Bei besonderen Vorfällen (Unfälle, Beinahe-Ertrinken) besteht eine sofortige Dokumentations- und Meldepflicht an den Vorstand.
