Sicherheit & Kinderschutz

Der Schutz der uns anvertrauten Kinder hat höchste Priorität.

Kinderschutz im Mittelpunkt

Wir verpflichten uns einem umfassenden Kinderschutzkonzept – dokumentiert und gelebt.

Erweiterte Führungszeugnisse

Alle Personen ab 16 Jahren mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen legen ein eFZ vor – mit Wiedervorlage in der Regel alle 3 bis 5 Jahre.

Verhaltenskodex

Verbindlicher Verhaltenskodex (LSB NRW oder vereinsintern) für alle Trainer*innen und Helfer*innen.

Vier-Augen-Prinzip

Soweit organisatorisch umsetzbar bleibt keine Lehrkraft allein mit der Gruppe in nicht einsehbaren Bereichen.

Umkleidesituationen

Übungsleiter*innen betreten die Sammelumkleiden nur im Ausnahmefall – nach lautem Anklopfen und Ankündigung.

Foto- & Filmverbot

Im Schwimm- und Umkleidebereich gilt striktes Fotografie- und Filmverbot ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung.

Rettungsfähigkeit

Für jede Gruppe im Wasser ist die Rettungsfähigkeit (DRSA Silber oder äquivalenter Nachweis) sichergestellt.

Transparente Hilfestellung

Körperkontakt wird auf das sportlich notwendige Maß beschränkt und den Kindern vorab angekündigt.

Vertrauensperson Kinderschutz

Sandra Kratz – vertraulich erreichbar unter info@sicher-schwimmen.com.