Sicherheit & Kinderschutz
Der Schutz der uns anvertrauten Kinder hat höchste Priorität.
Kinderschutz im Mittelpunkt
Wir verpflichten uns einem umfassenden Kinderschutzkonzept – dokumentiert und gelebt.
Erweiterte Führungszeugnisse
Alle Personen ab 16 Jahren mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen legen ein eFZ vor – mit Wiedervorlage in der Regel alle 3 bis 5 Jahre.
Verhaltenskodex
Verbindlicher Verhaltenskodex (LSB NRW oder vereinsintern) für alle Trainer*innen und Helfer*innen.
Vier-Augen-Prinzip
Soweit organisatorisch umsetzbar bleibt keine Lehrkraft allein mit der Gruppe in nicht einsehbaren Bereichen.
Umkleidesituationen
Übungsleiter*innen betreten die Sammelumkleiden nur im Ausnahmefall – nach lautem Anklopfen und Ankündigung.
Foto- & Filmverbot
Im Schwimm- und Umkleidebereich gilt striktes Fotografie- und Filmverbot ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung.
Rettungsfähigkeit
Für jede Gruppe im Wasser ist die Rettungsfähigkeit (DRSA Silber oder äquivalenter Nachweis) sichergestellt.
Transparente Hilfestellung
Körperkontakt wird auf das sportlich notwendige Maß beschränkt und den Kindern vorab angekündigt.
Vertrauensperson Kinderschutz
Sandra Kratz – vertraulich erreichbar unter info@sicher-schwimmen.com.
